Benachrichtigung über einen Verstoß

Wenn Sie ein Fehlverhalten unserer Mitarbeiter oder Auftragnehmer vermuten, wie z.B.:

  • eine strafbare Handlung,
  • eine Ordnungswidrigkeit (bis zu 10.000 CZK)
  • Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (Gesetz Nr. 171/2023 Slg.)
  • Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift oder EU-Verordnung in den definierten Bereichen des Whistleblower-Schutzes im Zusammenhang mit der Ausübung der Arbeit oder anderen ähnlichen Tätigkeiten,

melden Sie es uns!

Was ist Whistleblowing?


“Die Möglichkeit von Arbeitnehmern oder Auftragnehmern, bestimmte illegale Handlungen oder unethische Verhaltensweisen zu melden, von denen sie im Rahmen ihrer Arbeit Kenntnis erlangen. Dies geschieht ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen seitens der Vorgesetzten oder Kollegen aufgrund einer solchen Meldung”.

Wie können Sie dies tun?


Sie können sich an die zuständigen Personen (siehe unten) wenden oder das unten stehende Kontaktformular verwenden. Sie können auch um ein persönliches Gespräch bitten (nach Vereinbarung, vorzugsweise per E-Mail).

Die Kontaktperson wird Ihnen innerhalb von 7 Tagen mitteilen, ob die Meldung eingegangen ist. Über das Ergebnis Ihrer Beschwerde werden Sie innerhalb von 30 Tagen nach Eingang informiert. Diese Frist kann in komplexen Fällen um bis zu 30 Tage verlängert werden.

Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter diesem Link.

Příslušné osoby, který Vaše oznámení zpracují:
Filip Hazuka – Vorstandsvorsitzender
Kateřina Tothová – Personalleiterin

Kontakt für die Meldung von Verstößen


Wir nehmen jeden Tag zwischen 10:00 und 14:00 Uhr Meldungen entgegen.

Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie über den Stand der Bearbeitung Ihrer Meldung informieren können.

Wir versprechen Ihnen auch, dass wir keine Vergeltungs­maßnahmen gegen Sie ergreifen werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich nach einer gründlichen Untersuchung herausstellt, dass die Person wissentlich eine falsche Meldung gemacht hat. In diesem Fall ist der Whistleblower nicht durch das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower Protection Act) geschützt.

Kontaktformular


    Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie den Bedingungen zu, die auf der Seite Schutz personenbezogener Daten Schutz personenbezogener Daten aufgeführt sind.

    Externes Meldesystem


    Whistleblower können sich im Zusammenhang mit einer Meldung nach dem Whistleblower Protection Act an das Justizministerium als externes Meldesystem wenden. Die Meldung an das Justizministerium kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen.

    Justizministerium
    Anschrift: Vyšehradská 16, 128 10 Prag 2
    Telefon:+420 221 997 111
    E-Mail:

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